Der Betriebsrat des DRK Kreisverbands Homburg e.V.
Wir beenden unsere Internetpräsenz zum 19.08.2025!

Achtung: Da dieser Bereich ohne Registrierung einsehbar ist, können hier viele Informationen NICHT eingestellt werden. Der Betriebsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass nur registrierte Mitarbeiter*innen voll umfänglich informiert werden können!

Schwarzes Brett


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07.07.2025

Neuwahl des Betriebsrats - Wahlvorstand gesucht!

Werte Kolleg*innen,
aufgrund der betriebsbedingten Kündigungen wird gemäß der Bestimmungen des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) eine Neuwahl des Betriebsrats erforderlich, da der Betriebsrat in absehbarer Zeit nicht mehr über genug Mitglieder verfügen wird, um die gesetzlich vorgeschriebene Personenzahl von 7 Mitgliedern zu erreichen.
Wir sind durch die Vorgaben des BetrVG dazu verpflichtet, einen Wahlvorstand zu bestimmen, dessen Aufgabe die Vorbereitung und Durchführung dieser Betriebsratswahl sein wird.
Daher bitten wir darum, dass sich Interessenten so bald wie möglich beim Betriebsratsvorsitzenden telefonisch (0163-3746216) oder per Mail (vorsitz@betriebsrat-drk-homburg.de) melden (weitere Informationen über den Wahlvorstand findet ihr am Ende dieser Mail).
Sollten sich keine - oder nicht genug - Interessenten für den Wahlvorstand finden, müssen wir den Wahlvorstand trotzdem bestimmen - das wäre aber nicht der von uns gewünschte Ausgang.
Auch weiterhin wird ein Betriebsrat beim DRK Kreisverband Homburg dringend erforderlich sein, um eure Rechte und Interessen als Arbeitnehmer zu schützen.

Normalerweise führen die noch im Betrieb verbleibenden "Restmitglieder" des Betriebsrats (völlig unabhängig von deren Anzahl) dessen Arbeit geschäftsführend bis zur Wahl eines neuen Betriebsrats - maximal aber bis zum Ende der regulären Amtszeit im Sommer 2026 - mit allen Rechten, Befugnissen und Pflichten fort.
Leider können wir aktuell noch nicht mit Sicherheit sagen, ob nach August überhaupt noch "Restmitglieder" vorhanden sein werden. Sobald wir da Klarheit haben, werden wir euch natürlich unverzüglich informieren, damit ihr wisst, an wen ihr euch dann wenden könnt.

Ansonsten wünschen wir euch einen schönen Sommer!

Viele Grüße,
David Rößler
Betriebsratsvorsitzender

Die folgenden Informationen zum Wahlvorstand dienen nur einer ersten Information und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Der Wahlvorstand besteht aus 3 Mitgliedern, von denen eines den Vorsitz innehat.
Mitglied im Wahlvorstand kann jeder wahlberechtigte Mitarbeiter des Betriebs sein, egal ob in Voll- oder Teilzeit oder GfB, wenn er/sie am Tag der Betriebsratswahl mindestens 16 Jahre alt ist.
Eine Befristung ist kein Problem, solange das Arbeitsverhältnis mindenstens bis zum Tag der Betriebsratswahl besteht. Auch Mutterschutz, Elternzeit oder Arbeit auf Abruf stellen kein Problem dar.
Nur die Geschäftsführung, die Mitglieder des Vorstands und leitende Angestellte dürfen dem Wahlvorstand nicht angehören.
Der Wahlvorstand muss nach seiner Bestellung die Betriebsratswahl ohne schuldhafte Verzögerung einleiten. Dazu gehört bspw. dass der Termin für die Wahl festgelegt und eine Wählerliste erstellt wird.
Wer noch nie einem Wahlvorstand angehört hat, darf sich auf Kosten des Arbeitgebers schulen lassen - niemand muss sich das erforderliche Wissen selbst aneignen!
Ab dem Zeitpunkt der Bestellung genießen alle Mitglieder des Wahlvorstands einen besonderen Kündigungsschutz. Sie sind dann grundsätzlich nur noch außerordentlich (fristlos) kündbar und auch nur dann, wenn der noch geschäftsführend tätige Betriebsrat zustimmt. Der Schutz vor einer ordentlichen Kündigung besteht übrigens noch 6 Monate nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses weiter.
(Diese Regelungen zum Kündigungsschutz gelten übrigens auch für alle, die sich für die Wahl zum Betriebsrat rechtmäßig bewerben).
Ist das Amt des Wahlvorstands mit Arbeit verbunden? - Klar, aber die Alternative ist ein Betrieb ohne Betriebsrat!
Also, fast euch ein Herz und meldet euch!



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