Achtung: Da dieser Bereich ohne Registrierung einsehbar ist, können hier viele Informationen NICHT eingestellt werden. Der Betriebsrat weist ausdrücklich darauf hin, dass nur registrierte Mitarbeiter*innen voll umfänglich informiert werden können!
Wir als euer Betriebsrat haben - entgegen möglicher anderslautender Aussagen - den Änderungen der geplanten Arbeitszeiten in der Integration, wie sie in manchen Arbeitszeitkonten festgeschrieben wurden, KEINE Zustimmung erteilt.
Der Arbeitgeber hat diese Änderungen einseitig und unter Missachtung der Mitbestimmung des Betriebsrats gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 Betriebsverfassungsgesetz durchgeführt.
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